Liebe Kunden, Update vom 03.04.2022
trotz aller aktuell stattfindenden Corona-Lockerungen habe ich mich dazu entschlossen, für meinen und ihren Schutz weiterhin eine medizinische Maske zu tragen ! Sie als Kunde können aber natürlich frei entscheiden, ob Sie eine Maske tragen möchten oder nicht.
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 16.12.2021
das OVG Lüneburg hat die 2G-(Plus)-Regelung in Niedersachsen gekippt. Somit können Friseure generell wieder die 3G-Regelung anwenden. Ich habe mich aber dazu entschlossen, wegen der höheren Schutzwirkung wenigstens die 2G-Regel in meinem Hundesalon beizubehalten. Bitte halten Sie für mich entsprechende Nachweise bereit - das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend - bitte um Beachtung !
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 29.11.2021
ab Mittwoch, den 1.12.2021, gilt in meinem Hundesalon die 2G-Plus-Regel, wonach vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich zum entsprechenden Nachweis einen tagesaktuellen zertifizierten Schnelltest in Zentren und Apotheken benötigen - ein Selbsttest reicht nicht aus ! Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ! Alle, die bereits die dritte Impfung ( Booster ) erhalten haben, brauchen keinen Schnelltest machen. Bitte um Beachtung !
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 23.11.2021
ab morgen, den 24.11.2021, gelten verschärfte Corona-Regeln in Niedersachsen. Demzufolge kann mein Hundesalon dann nur noch von Kunden betreten werden, die im Rahmen der 2G-Regel vollständig geimpft oder genesen sind. Bitte halten Sie entsprechende Nachweise für mich parat - vielen Dank.
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 26.08.2021
ab heute, den 26.08.2021, gilt in der Region Hannover die 3G-Regel. Wer etwa zum Friseur, ins Restaurant oder Fitnessstudio will, muss nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Bitte um entsprechende Beachtung dieser Regel vor dem Zutritt in meinen Hundesalon - vielen Dank.
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 20.05.2021
mit dem Wegfall der Bundes-Notbremse für die Region Hannover gibt es nun Lockerungen für die Friseurbranche:
In der Region Hannover wurde die „Bundesnotbremse“ außer Kraft gesetzt, somit gilt wieder die Corona-Verordnung des
Landes. Demnach muss beim Friseur nur noch dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden.
Das ist bei mir im Hundesalon in Zeiten mit Corona sowieso immer der Fall. Eine Testpflicht ist seit heute nicht mehr erforderlich.
Bitte um Beachtung.
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 22.04.2021
Friseursalons dürfen laut dem aktuell geänderten Infektionsgesetz auch bei Eintreten einer Bundesnotbremse weiterhin geöffnet bleiben.
Voraussetzung dafür ist, dass Kundinnen und Kunden vor Betreten meines Hundesalons einen Corona-Negativtest bei mir vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Denn in der Corona-Verordnung heißt es: „Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, alternativ einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung“. Bitte beachten Sie unbedingt diese Neuerung ab dem 26.04.2021, ansonsten darf ich Sie leider nicht in meinen Hundesalon eintreten lassen.
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 10.02.2021
heute, den 10.02.2021, haben Bund und Länder entschieden, dass generell Friseurbetriebe ab dem 1. März wieder unter besonderen Hygieneregeln öffnen dürfen. Demnach kann ich EINE Person - Herrchen oder Frauchen - mit Hund in meinen Hundesalon kommen lassen, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Abstandsregel und dem Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske, keine Stoffmaske ! Ab sofort können Sie mich gerne telefonisch für eine Terminplanung ab dem 1.03.2021 kontaktieren. Ich denke, sehr viele Fellnasen werden es sehr nötig haben, in den Genuss einer überfälligen Fellpflege zu kommen - ich freue mich auf diese große Herausforderung mit Volldampf endlich wieder starten zu können...
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 20.01.2021
Bund und Länder haben am 19.01.2021 eine Lockdown-Verlängerung bis mindestens 14.02.2021 beschlossen. Obwohl ich nach einem kürzlich gefällten Gerichtsurteil meinen Hundesalon tatsächlich öffnen könnte ( unter folgender Bedingung: ausschließlich Abgabe und Abholung des Hundes an der Ladentür ohne Einlass von Kunden in den Salon ), habe ich mich entschieden, meinen Hundesalon weiterhin geschlossen zu halten, weil mein bewährtes Arbeitssystem leider nicht mit den gesetzlichen Vorgaben zusammenpasst... hoffen wir auf bald bessere Zeiten, weitere Infos folgen an dieser Stelle...
Liebe Kunden, Update vom 05.01.2021
aufgrund der heute ( 5.01.2021 ) von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns muss mein Hundesalon leider weiterhin bis mindestens 31.01.2021 geschlossen bleiben. Terminabsprachen können erst dann erfolgen, wenn klar feststeht, wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann.
Bitte bleiben Sie gesund...
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 13.12.2020
wie Sie heute aktuell aus den Medien entnehmen konnten, wird Deutschland ab Mittwoch, den 16.12.2020, in einen harten Lockdown gehen. Das bedeutet, dass ich meinen Hundefriseur-Betrieb vom 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 komplett einstellen muss - alle bereits ab 16.12.2020 vereinbarten Termine müssen daher leider entfallen.
Am 5. Januar 2021 wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar 2021 gelten sollen - ab diesem Zeitpunkt kann, sofern nicht eine Verlängerung des Lockdowns vorgenommen werden sollte - wieder eine telefonische Kontaktaufnahme mit mir zwecks Terminplanung starten.
Trotz der schwierigen Pandemie-Zeiten wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden schöne besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021. Bleiben Sie gesund...
bis bald hoffentlich wieder...
Ihre Monthita Schramm
Liebe Kunden, Update vom 15.04.2020
Bund und Länder haben sich am Mittwoch, 15.04.2020, auf erste Schritte aus dem Corona-Shutdown verständigt. Für Friseure gilt, dass sie mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Meinen seit dem 23.03.2020 geschlossenen Hundesalon Panjali werde ich am Montag, den 4.05.2020, unter folgenden Regelungen wieder eröffnen: Bitte kommen Sie nur alleine mit Ihrem Hund zu meinem Hundesalon, entweder Herrchen oder Frauchen ! Auf jeden Fall bitte ich Sie unbedingt - genauso wie ich das auch selbst konsequent tue - eine eigene Atemschutzmaske zu beiderseitigem Infektionsschutz während des Besuches in meinem Hundesalon zu tragen. Ohne diesen vorsorglichen Schutz kann ich Ihnen meine Dienstleistung leider nicht anbieten, zumal seit dem 27.04.2020 sowieso eine generelle Maskenpflicht in Geschäften besteht !!
Bitte um Beachtung !
Ihre Monthita Schramm